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Allgemeine Empfehlung Nr. 30 des UNO-Antirassismusausschusses (2005) zu den Rechten von Nicht-Staatsangehörigen
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 30 wird Art. 1 und 5 der UNO-Antirassismuskonvention zu den Rechten von Nicht-Staatsangehörigen konkretisiert. Der Ausschuss betont, dass auch Migrant*innen, geflüchtete oder staatenlose Menschen und andere Gruppen ohne Staatsbürgerschaft vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden müssen – insbesondere im Bereich Menschenrechte, Zugang zu Bildung, Gesundheit, Justiz und Staatsangehörigkeit. Es werden konkrete Massnahmen empfohlen, um Diskriminierung abzubauen und die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von Herkunft oder rechtlichem Status sicherzustellen.
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